Bürgerinitiative der Europäischen Esperanto-Union

Empfehlung, die Europa-Hymne auf Esperanto zu singen

Der Vertrag von Lissabon ermöglicht den Bürgern, ihre Vorschläge zur besseren Umsetzung der EU-Vereinbarungen zu präsentieren. Die Europäische Esperanto-Union (EEU) griff dieses auf und sandte am gestrigen Tage der Europäischen Kommission zur Erwägung und Annahme folgenden Vorschlag zu:

„Die Europäische Union möge das Singen der europäischen Hymne nach einer Textfassung in der neutralen Sprache Esperanto empfehlen, wenn Bürger ihre gemeinsame europäische Identität ausdrücken möchten.“
 
Die Ziele dieser Bürgerinitiative sind:
1) zu helfen, eine gemeinsame europäische Identität zu festigen, in Harmonie zu nationalen, regionalen und anderen Identitäten, und so die Europäische Union für die Bürger wirksamer zu machen;
2) die Teilnahme der Bürger im europäischen Vereinigungsprozess zu intensivieren;
3) dabei zu helfen, die vorgenannten Ziele 1 und 2 durch einen Text in einer neutralen, ganz Europa zugehörigen Sprache zu erreichen, damit die Bürger ihn gemeinsam singen können.
4) den gleichen Respekt vor allen europäischen Sprachen abzusichern;
5) erneut die zwei Gesichtspunkte im Wahlspruch der Europäischen Union, „Einheit in der Verschiedenheit“, zu bekräftigen und auszugleichen, um zu garantieren, dass die Verschiedenheit nicht überbetont noch die Einheit hintangesetzt wird.

Zu dem siebenköpfigen Ausschuss der Unterstützer aus sieben verschiedenen EU-Ländern gehören der Nobelpreisträger Prof. Dr. Reinhard Selten aus Deutschland und der bekannte Politiker Marco Pannella aus Italien.

Den Text der Esperantofassung der traditionellen Europa-Hymne kann man hier lesen und hören. Ferner sind dort die Übersetzungen in allen 23 offiziellen Sprachen der EU, in vielen Regional- und Minderheitensprachen, sowie in den Weltsprachen Chinesisch, Arabisch, Japanisch, Hindi, Bengalisch und Indonesisch. Die Europäische Esperanto-Union würde weitere Übersetzungen begrüßen.

Die Europäische Kommission hat nun zwei Monate, um zu entscheiden, ob sie den Vorschlag registriert. Falls sie zustimmt, dass er tatsächlich der Umsetzung der EU-Verträge dienlich ist und unter ihre Zuständigkeit fällt, hat die EEU 12 Monate Zeit , 1 Million Unterschriften in den 27 Mitgliedstaaten zu sammeln, um die Europäische Kommission zu veranlassen, eine entsprechende Empfehlung weiterzugeben. Dabei sollte man beachten, dass man im Netz elektronisch unterzeichnen kann.

Für nähere Auskünfte wende man sich an

sean.oriain@web.de (0032496-597763)   jozef.reinvart@gmail.com

Den Entwurf des Rechstaktes finden Sie hier.

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